AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Pro Event Dresden – Eventagentur & Veranstaltungsservice

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Pro Event Dresden, Inhaber: Simon-Manuell Schramm, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und dem Vertragspartner, nachfolgend „Kunde“ genannt.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Leistungen des Auftragnehmers

2.1. Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen in den Bereichen Veranstaltungsorganisation, -planung und -durchführung, Verleih und Betreuung von Veranstaltungstechnik, Bühnen- und Lichttechnik, DJ-Equipment sowie Personalgestellung (z. B. Stagehands, Techniker, Tourbegleitung).
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag oder schriftlichen Angebot.
2.3. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
3.2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Angebots oder durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
3.3. Mündliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Die Zahlung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
4.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
4.4. Bei Erstkunden, Technikverleih oder Aufträgen mit erhöhtem wirtschaftlichem Risiko behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, auf vollständiger Vorauszahlung (Vorkasse) oder einer Teilzahlung in Höhe von 50 % bei Auftragsbestätigung und 50 % nach Leistungserbringung zu bestehen.
4.5. Zur Absicherung berechtigter Interessen ist der Auftragnehmer berechtigt, vor Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung durchzuführen.
4.6. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet (Stand Juli 2025: 8,62 %).
4.7. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.
4.8. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Planungsleistungen & Vollmacht

5.1. Der Auftragnehmer übernimmt für den Kunden die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Dies kann die Beauftragung externer Dienstleister (z. B. Catering, Technik, Künstler, Locations) beinhalten.
5.2. Sofern vereinbart, schließt der Auftragnehmer Verträge mit Dritten im Namen und auf Vollmacht des Kunden ab. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass solche Fremdleistungen in seinem Namen erfolgen und direkt an ihn abgerechnet werden.
5.3. Alternativ kann der Auftragnehmer Drittleistungen im eigenen Namen beauftragen und diese an den Kunden weiterberechnen. In diesem Fall erfolgt eine transparente Kostenübersicht, jedoch ohne Offenlegung interner Margen oder Einkaufsbedingungen.
5.4. Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle erforderlichen Freigaben und Informationen zur Planung und Beauftragung rechtzeitig mitzuteilen.

6. Steuerung, Konzeptfreigabe & Mitwirkungspflichten

6.1. Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen (z. B. behördliche Auflagen, GEMA, Brandschutz, Sicherheit) rechtzeitig vorliegen.
6.2. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche und inhaltliche Freigabe aller Konzeptbestandteile (z. B. Ablauf, Design, Technik, Inhalte). Der Auftragnehmer führt Leistungen erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden aus.
6.3. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender Mitwirkung oder verspäteter Freigaben durch den Kunden, haftet der Auftragnehmer nicht für etwaige Folgeschäden oder Verzögerungen.

7. Mietbedingungen (bei Technik- und Materialverleih)

7.1. Der Kunde verpflichtet sich, die gemietete Technik und Ausrüstung pfleglich zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
7.2. Für Verlust, Diebstahl oder Schäden während der Mietdauer haftet der Kunde in vollem Umfang.
7.3. Der Kunde hat für eine geeignete Versicherung des Mietguts zu sorgen.
7.4. Die Rückgabe hat termingerecht und im vollständigen, funktionsfähigen Zustand zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe oder Beschädigung kann der Auftragnehmer Ersatz oder zusätzliche Mietkosten geltend machen.

8. Rücktritt, Stornierung und höhere Gewalt

8.1. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
8.2. Bei Stornierung gelten folgende pauschale Ausfallkosten:
– bis 30 Tage vor Veranstaltung: 25 % der Auftragssumme
– 29 bis 15 Tage vor Veranstaltung: 50 %
– 14 bis 7 Tage vor Veranstaltung: 75 %
– ab 6 Tage vor Veranstaltung oder bei Nichtdurchführung: 100 %
8.3. Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnung, Pandemien etc.) können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene Kosten abgerechnet.
8.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die Absage oder Verschiebung einer Veranstaltung aus Gründen entstehen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

9. Haftung

9.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
9.2. Für Schäden an eingebrachten oder gemieteten Gegenständen des Kunden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
9.3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
9.4. Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung gegen ihn geltend gemacht werden, soweit diese nicht auf einem Verschulden des Auftragnehmers beruhen.

10. Urheberrechte und Bildnutzung

10.1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, im Rahmen der Veranstaltung entstandene Bild- und Tonaufnahmen für eigene Werbezwecke zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden oder Dritter entgegenstehen. Ein Widerspruch muss vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgen.
10.2. Der Kunde ist für die rechtzeitige Lizenzierung von urheberrechtlich geschützten Inhalten (z. B. Musik, Visuals) verantwortlich.

11. Datenschutz

11.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO.
11.2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. Transportdienstleister, Subunternehmer, Behörden).
11.3. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://proeventdresden.de/datenschutzerklarung/.

12. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit rechtlich zulässig, Dresden.
12.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung zu ersetzen.

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